Import- und Exportbestimmungen für Holzkisten

May 11, 2026

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Unter Holzverpackungen versteht man Holzmaterialien, die zum Tragen, Verpacken, Polstern, Stützen und Verstärken von Gütern verwendet werden, wie zum Beispiel Holzkisten, Holzkisten, Holzpaletten, Holzrahmen, Holzfässer, Holzachsen, Holzkeile, Stauholz, Schwellen und Auskleidungen. Es ist eines der am häufigsten verwendeten Verpackungsmaterialien im internationalen Handel. Für importierte Waren in Holzverpackungen muss der Eigentümer oder sein Vertreter diese beim Zoll anmelden. Vor dem Export sollten Unternehmen, die Holzverpackungen verwenden, ein Etikettierunternehmen mit der Quarantänebehandlung beauftragen oder vorbehandelte Holzverpackungen von ihnen kaufen.

 

Gemäß der Internationalen Pflanzenschutzkonvention (IPPC) müssen qualifizierte Holzverpackungen das IPPC-Zeichen tragen, das anzeigt, dass sie einer erforderlichen Schädlingsbekämpfungsbehandlung unterzogen wurden und keine Schadorganismen enthalten. Holzkisten und Paletten, die vollständig aus Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten und anderen Holzwerkstoffen bestehen, erfüllen möglicherweise bereits die Anforderungen der Schädlingsbekämpfungsbehandlung und erfordern keine besondere Behandlung. Allerdings müssen alle Holzverpackungen, die Massivholzbestandteile enthalten, einer Schädlingsbekämpfungsbehandlung unterzogen werden und das standardisierte IPPC-Zeichen tragen.

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